Oder auch als Ausschließlichkeits -Vermittler bezeichnet.
Im Register benannt als „Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO“. Gebundene Vertreter sind Handelsvertreter oder Angestellte und damit Interessenvertreter der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Sie sind verpflichtet die Interessen der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen gegenüber dem Kunden zu wahren und stehen damit auf der Seite der von ihnen vertretenen Versicherungen bzw. Unternehmen. Der gebundene Vertreter muss den/die Versicherer bzw. Unternehmen seinen Kunden benennen, für welche er ausschließlich tätig ist.