Die E-Scooter-Versicherung

Bester Schutz für die Elektro-Kleinstfahrzeuge

E-Scooter versichern - aber richtig!

E-Scooter werden immer beliebter! Immer mehr Menschen, egal ob Jung oder Alt, haben ihre Freude an den kleinen elektrischen „Spaßmobilen“! Bei immer mehr Straßenverkehr, immer weniger Parkplätzen und immer teureren Parktickes haben immer weniger Lust, mit dem eigenen PKW zu fahren. Auch die Busse, Straßen- und U-Bahnen sind bei Vielen nicht die erste Wahl der Fortbewegung.

Warum muss ich meinen Elektroroller versichern?

Erst seit dem Jahr 2019 sind E-Scooter (so genannte Elektrokleinstfahrzeuge) im Straßenverkehr zugelassen. Der große Vorteil: Im Gegensatz zu Mofas, Mopeds und Rollern, für die der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis benötigt, können die Elektroroller ohne Führerschein im Straßenverkehr gefahren werden. Um jedoch den Fahrspaß genießen zu können, muss es sich bei dem elektronischen Kleinstfahrzeug um einen E-Scooter mit Straßenzulassung handeln, denn ohne gültige Betriebserlaubnis dürfen die Roller nicht auf der Straße verwendet werden.

So einfach funktioniert es:

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Sie erhalten Ihr Kennzeichen innerhalb von 2-5 Werktagen per Post.

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Kennzeichen aufkleben und ab geht die Fahrt!

Ihre Möglichkeiten:

Sicherheit, wenn es drauf ankommt:
Mit der Haftpflichtversicherung sichern wir Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Optionale Teilkaskoversicherung:
Sichern Sie sich mit der Teilkasko auch gegen:

  • Diebstahl
  • Diebstahl von Fahrzeugteilen
  • Marderbiss
  • Zusammenstoß mit allen Tieren
  • Überschwemmungen
  • Brandschäden
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Schneelawinen
  • Glasbruch
mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro ab.

Wir beraten Sie gerne:

Kammleiter Kontakt

Telefon: 09861 – 72 00

Unsere Mandanten haben uns bewertet:

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FAQ - E-Scooter

Die Kennzeichen bzw. Klebeplaketten gelten grundsätzlich bis zum 28. bzw. 29.02.. Danach benötigen Sie neue Kennzeichen. Die Weiterführung mit den bisherigen Kennzeichen ist nicht möglich!

Die Bayerische ersetzt Ihr Versicherungskennzeichen in diesen Fällen für eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR. 

Bitte melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl umgehend bei der Polizei und senden Sie uns oder der Versicherung eine Kopie der Anzeige zu.

Nein. Um die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen zu können benötigen Sie eine Zulassung (ABE oder EBE).

  • „ABE“ ist die Abkürzung für allgemeine Betriebserlaubnis, die bei einigem E-Scooter schon beim Kauf vorliegt. Dies zeigt, dass die Modelle bereits für den öffentlichen Straßenverkehr getestet wurden und die Voraussetzungen, um am Straßenverkehr teilzunehmen, erfüllt sind.
  • „EBE“ ist die Abkürzung für Einzelbetriebserlaubnis. Wenn bei Ihrem E-Scooter keine ABE verfügt, müssen Sie die EBE bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Die Einzelbetriebserlaubnis erhalten Sie, wenn Ihr E-Scooter alle Voraussetzungen erfüllt.

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen gefahren werden. Wenn es keinen Radweg gibt, darf auch die Straße benutzt werden.
In Fußgängerzonen ist das benutzen eines E-Scooters verboten.

Nein, für das Fahren von E-Scootern wird kein Führerschein benötigt.

Das Fahren des E-Rollers ist auch ohne Helm erlaubt.

Unser Tipp für Ihre Sicherheit: Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfehlen wir zu Ihrem eigenen Schutz gegen schwere Kopfverletzungen das Tragen eines Sicherheitshelms. 

Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer mit mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. 

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren.

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Unfallbeteiligte können ihre Anfrage mit dem Kennzeichen an den Zentralruf der Autoversicherer richten.

Ihr Weg zur individuellen Absicherung

Egal ob ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder WhatsApp, ein Besuch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause. Wir bieten Ihnen vielfältige und unkomplizierte Möglichkeiten. Wir sind nur einen Klick, eine Nachricht von Ihnen entfernt!

Kontaktmöglichkeiten:

per Post:

Goldene Ringgasse 3, 91541 Rothenburg

09861 - 74 00

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