Wir hören so oft: „Ach, mir passiert schon nix! Wenn mal was passieren sollte, dann zahl ich das aus eigener Tasche!“ Ja ist klar! Der gleiche Mandant drei Wochen später: „Wir haben doch vor kurzen über eine Haftpflicht gesprochen. Mein Kind hat jetzt das Handy eines Bekannten runtergeworfen und leider funktioniert da gar nichts mehr. Wie können wir das jetzt regeln?“ Leider bleibt in diesen Fällen nur eins: Die 800€ für das neue Handy muss der Mandant selbst bezahlen!
Leider passiert das immer wieder. Dabei ist das nur ein kleiner Schaden. Jetzt stellen Sie sich mal vor, was bei einem Personenschaden geschieht! Achtung jetzt wird’s trocken: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). D.h. im Klartext: Wenn Sie jemand anderem einen Schaden zufügen, sind Sie mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Vermögen/Einkommen schadenersatzpflichtig!
Die Haftpflichtversicherung hat dabei drei Hauptaufgaben:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadensersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
- die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind