Die Kfz-Versicherung

Des Deutschen liebstes Kind.

Haftpflicht

Die Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeugbesitzer!

Teilkasko

Für unvorhergesehene Ereignisse an Ihrem Fahrzeug.

Vollkasko

Ihre Absicherung für selbst verschuldete Schäden an Ihrem Fahrzeug!

Mehr als nur eine Pflichtversicherung!

Egal ob Pkw, LKW, Motorrad oder Mofa. Jedes Fahrzeug benötigt seit 1965 mindestens eine Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Fahrzeug können zusätzlich über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert werden. Auch hier gibt es zahlreiche Leistungsunterschiede.

Qualität entscheidet!

Eine günstigste Versicherung kann teuer werden, wenn Sie nicht wie gedacht leistet. Die Leistungsunterschiede sind erheblich. Oft gibt es dann auch noch Ausschlüsse oder spezielle Klauseln in den Vertragsbedingungen.

Haben Sie schon mal im Kleingedruckten gelesen, was passiert wenn Sie Ihren Schaden (bei vereinbartem Werkstattservice) nicht von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt reparieren lassen?

Oder wie Sie sich die Rückstufung nach einem Schaden verhält?

Jetzt Termin vereinbaren und kostenlos beraten lassen:

Oder senden Sie uns eine Nachricht:

Kraftfahrthaftpflicht:

Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Kommt es zum Schadensfall werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.

Teilkasko:

Die KFZ-Teilkasko leistet Ersatz, wenn das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Marder- bzw. Tierbiss und Glasbruch.

Auch hier gibt es viele Unterschiede. Nehmen wir als Beispiel den Zusammenstoß mit Tieren. Was möchten Sie abgesichert haben?

  • Zusammenstoß mit jagdbarem Haarwild?
  • Einschluss von Pferde, Rinder, Ziegen, Schafe?
  • Einschluss von Vögeln?
  • Oder lieber einfach nur die Klausel „Zusammenstoß von Tieren“?

Vollkasko:

Die Vollkasko ersetzt auch Schäden am eigenen Wagen, die selbst verursacht werden – etwa bei einem vom Mandanten verschuldeten Verkehrsunfall.

Der Vollkaskoschutz wird zusätzlich zum Haftpflichtschutz abgeschlossen. Mit einer Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie deutlich gesenkt werden. Ohne Vollkaskoschutz zahlt der Mandant sämtliche selbstverursachten Schäden aus Ihrer eigenen Tasche. Die Teilkasko ist in die Vollkasko immer eingeschlossen.

Zusatzeinschlüsse:

  • Werkstattservice
  • Rabattschutz
  • Neuwertentschädigung
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Folgeschäden Marderbiss
  • u.v.m.

Eine Auswahl unserer Gesellschaften:

Wir beraten Sie gerne:

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Telefon: 09861 – 72 00

Unsere Mandanten haben uns bewertet:

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Ihr Weg zur individuellen Absicherung

Egal ob ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder WhatsApp, ein Besuch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause. Wir bieten Ihnen vielfältige und unkomplizierte Möglichkeiten. Wir sind nur einen Klick, eine Nachricht von Ihnen entfernt!

Kontaktmöglichkeiten:

per Post:

Goldene Ringgasse 3, 91541 Rothenburg

09861 - 74 00

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