Für viele ist es der erste Schritt in Richtung Freiheit – das erste eigene Moped. Wer einmal damit angefangen hat, hört meist nicht mehr damit auf. Viele unserer Mandanten sind bereits im Rentenalter und genießen immernoch den Fahrtwind und speziellen Klang Ihres Zweirades.
Neben den bekannten Mofas, Mopeds, Mokicks und Rollern (Kategorie 1), gibt es mittlerweile eine Vielzahl an weiteren Fahrzeugen, die mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sind.
So benötigen z.B. auch motorisierte Krankenfahrstühle, Microcars (PKW-ähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge), Quads (motorradähnliche vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen) oder Segways (einachsige zweispurige Elektroroller) ein Kennzeichen.
Mit einer Versicherungsplakette (Aufkleber) werden Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter mit Lenkstange bis max. 20 km/h) versichert.