Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Auch hier gibt es Unterschiede

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Auch bei den Beiträgen gibt es teilweise deutliche Unterschiede:

Der derzeitige Beitragssatz liegt zwischen 14,8% und 17,3%. (Stand: Juli 2021)
Bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 3.000€ ist im Jahr eine Gesamtersparnis von 900€ möglich.

Wie setzen sich die Beiträge zusammen?

Wer denkt, die Beiträge werden allein von der Krankenkasse bestimmt, liegt leider falsch. Auch hier spricht der Gesetzgeber ein großes Wörtchen mit und legt den allgemeinen Beitragssatz fest. Seit Anfang 2015 liegt dieser bei 14,6%. Zudem legt der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest. 2021 beträgt dieser 1,3%. Somit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 15,9% des Bruttoeinkommens. Dieser wird, seit 2019, von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen.

Zusatzbeiträge

Zwar gibt der Schätzerkreis den durchschnittlichen Zusatzbeitrag vor, doch kann die jeweilige Krankenkasse sowohl einen geringeren, als auch einen höheren kassenindividuellen Zusatzbeitrag verlangen. Fast 80% der Krankenkassen machen von diesem Recht gebrauch und haben einen anderen Zusatzbeitrag festgelegt. Dabei verlangen fast die Hälfte aller gesetzlichen Krankenkassen einen geringeren Zusatzbeitrag und rund ein Drittel einen höheren Zusatzbeitrag.

Sonderkündigung bei Erhöhung der Zusatzbeiträge

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht! Dabei muss folgendes beachtet werden:
Spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung muss die Krankenkasse alle Ihre Mitglieder anschreiben und auf die Erhöhung und dem damit verbundenen Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wenn Sie Ihr Kündigungsrecht ausüben möchten, müssen Sie spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, für den Ihre Kasse den erhöhten Beitrag erhebt.
Beispiel:
Sie sind bei der BKK XY versichert. Am 29.05. erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, dass diese ab dem 01.07. den Beitrag um 0,25% erhöht. Daher haben Sie das Recht Ihre Sonderkündigung bis zum 31.07. auszusprechen und zum 01.10. Mitglied der BKK AB zu werden. Die Bindefrist von 12 Monaten seit dem letzten Kassenwechsel entfällt!

Wie funktioniert ein Wechsel der Krankenkasse?

Der Wechsel der Krankenkasse wurde zum 01.01.2021 deutlich vereinfacht!
Erfahren Sie hier welche Möglichkeiten es gibt.

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