Die Einkommensabsicherung
Die Einkommens- absicherung
Ohne monatliche Einnahmen wird es ganz schnell eng!
schwere Krankheiten...
… wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt kennt jeder. Sichern Sie sich ab!
Vor Krankheit oder Unfällen können auch wir Sie leider nicht schützen, aber vor dem Verlust Ihres Einkommens!
Wichtig ist, dass Sie wieder gesund werden. Manchmal dauert dies aber etwas länger. Der Verlust des Einkommens ist immer der schlimmste Fall. Was würde passieren, wenn Ihnen z.B. durch eine Krankheit ein Großteil Ihres Einkommens wegfallen würde? Könnten Sie weiter die Raten für Ihr Haus bezahlen? Wer kommt dann für die Kosten für Sie und Ihre Familie auf?
Oder senden Sie uns eine Nachricht:
Die gesetzliche Absicherung:
Seit dem 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente mehr! Diese wurden durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die volle Rente erhält, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Wichtig dabei: Die volle Rente beträgt max. 34% des letzten Bruttoeinkommens! Die halbe Rente (max. 17% des letzten Bruttoeinkommens) erhält, wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Personen die mehr als sechs Stunden pro Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht erhalten KEINE Rente! Dabei spielt der bisherige Beruf KEINE Rolle!
Unfallversicherung:
Mehr als zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit oder im Haushalt. In diesen Fällen erhalten Sie keine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle von bleibenden körperlichen Schäden hilft Ihnen die Unfallversicherung, die wirtschaftlichen Konsequenzen zu tragen.
Berufsunfähigkeit:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen! Mit keiner anderen Versicherungen können Sie Ihren Lebensstandard und Einkommen entsprechend absichern. Selbst Verbraucherschützer raten zum Abschluss einer zusätzlichen Absicherung. Doch auch hier zählt vor allem die Qualität der Absicherung. Lassen Sie sich von uns beraten!
Schwere Krankheiten:
Bei der Versicherung gegen schwere Krankheiten oder „Dread Disease“ wird im Regelfall eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart, die nach Diagnosestellung einer definierten schweren Krankheit ausgezahlt wird. Die ausbezahlte Summe steht Ihnen zur freien Verwendung. Sie können sich z.B. einen Spezialisten für die Behandlung der Erkrankung suchen, Ihren weiteren Lebensunterhalt bestreiten oder erfüllen sich nochmal einen großen Wunsch.
Grundfähigkeit:
Der Mensch besitzt ab Geburt s.g. Grundfertigkeiten, die er in den ersten Lebensjahren erlernt. Für körperlich tätige Personen kann eine Grundfähigkeitsversicherung ein Lösungsansatz sein.
Dienstunfähigkeit:
Gerade bei „jungen“ Beamten bzw. Dienstanfängern besteht ein erhöhter Absicherungsbedarf da hier noch keine Ansprüche gegenüber den Dienstherren bestehen. Nicht alle Versicherer bieten eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Auch hier müssen verschiedene Punkte (z.B. Teildienstunfähigkeit) in den Angeboten geprüft werden.
Eine Auswahl unserer Gesellschaften:





















Wir beraten Sie gerne:

Telefon: 09861 – 72 00
Unsere Mandanten haben uns bewertet:





Ihr Weg zur individuellen Absicherung
Egal ob ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder WhatsApp, ein Besuch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause. Wir bieten Ihnen vielfältige und unkomplizierte Möglichkeiten. Wir sind nur einen Klick, eine Nachricht von Ihnen entfernt!
Kontaktmöglichkeiten:
per Post:
Industriestr. 4, 91541 Rothenburg
09861 - 74 00
Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Folgen Sie uns!