Ganz einfach: Weil Tiere oft nicht so reagieren, wie der Halter das gerne hätte. Gerade junge und unerfahrene Tiere können sich schnell erschrecken oder sind bei neuen Situationen überfordert. Oft kommt es dann zu Reaktionen, mit denen niemand gerechnet hat.
Sicherlich kennen Sie den Spruch: Der will doch nur spielen! Klar, aber auch hier kann es schnell zu Verletzungen oder anderen Schäden kommen.
Wichtig hierbei: Als Halter eines Tieres haften Sie auch ohne Verschulden! Hier greift die s.g. Gefährdungshaftung. D.h. schon rein durch ein unberechenbares und selbständiges Verhalten des Tieres, z.B. Hochspringen eines jungen Hundes oder Austreten eines Pferdes, können gegen Sie Haftungsansprüche gestellt werden.