Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflicht- versicherung
Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert!
Tierhalterhaftpflicht
Der beisst nicht, der will nur spielen! Kennen Sie das?
Haus- und Grundbesitz
Jeder Grundstücksbesitzer ist für seinen Besitz verantwortlich!
Bauherrenhaftpflicht
Egal ob große oder kleine Baustelle, oft gibt es viele helfende Hände.
Nur zahlen ist zu wenig!
Die Haftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
- die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
Oder senden Sie uns eine Nachricht:
Privathaftpflicht:
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen! „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade bei Personenschäden können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Tierhalterhaftpflicht:
Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters – einzig durch das Verhalten des Tieres – ein Schaden verursacht wird.
Haus- & Grundbesitzer:
Der Besitz einer Immobilie oder eines Grundstückes verpflichtet den Eigentümer dazu dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vor, die diese Kosten für Sie übernimmt.
Gewässerschäden:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen.
Bauherrenhaftpflicht:
Wer neu-, an- oder umbaut haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und sich daraus ergebende Schäden. Der Bauherr muss gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellt. Der Glaube, dass die beauftragten und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum.
Jagdhaftpflicht:
Die Jagdbehörde verlangt für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung. Hierüber sind meist auch entsprechend ausgebildete Jagdhunde mitversichert.
Eine Auswahl unserer Gesellschaften:


























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Telefon: 09861 – 72 00
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