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Des Deutschen liebstes Kind!

Eine Kfz-Versicherung braucht jeder!​

Sobald Sie sich ein motorbetriebenes Fahrzeug zulegen, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. – Diese ist in Deutschland vorgeschrieben. Ohne Bestätigung (evB) einer Versicherung können Sie bei der Zulassungsstelle kein Fahrzeug zulassen.

Schäden am eigenen Fahrzeug können zusätzlich über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert werden. Auch hier gibt es zahlreiche Leistungsunterschiede.

Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Kommt es zum Schadensfall, werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.

Die KFZ-Teilkasko leistet Ersatz, wenn das Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Marder- bzw. Tierbiss und Glasbruch.

Auch hier gibt es viele Unterschiede. Nehmen wir als Beispiel den Zusammenstoß mit Tieren. Was möchten Sie abgesichert haben?

  • Zusammenstoß mit jagdbarem Haarwild?
  • Einschluss von Pferden, Rindern, Ziegen, Schafen?
  • Einschluss von Vögeln?
  • Oder lieber einfach nur die Klausel „Zusammenstoß von Tieren“? (Beste Lösung!)

Die Vollkasko ersetzt auch Schäden am eigenen Wagen, die selbst verursacht werden – etwa bei einem vom Mandanten verschuldeten Verkehrsunfall.

Der Vollkaskoschutz wird zusätzlich zum Haftpflichtschutz abgeschlossen. Mit einer Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie deutlich gesenkt werden. Ohne Vollkaskoschutz zahlen Sie sämtliche selbstverursachten Schäden aus Ihrer eigenen Tasche. Die Teilkasko ist in die Vollkasko immer eingeschlossen.

Schutzbrief:

Beim Einschluss eines Schutzbriefes sind folgende Leistungen eingeschlossen:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Abschleppen, Unterstellen, Bergung des Fahrzeuges
  • Fahrzeugrücktransport
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Mietwagen – Fahrzeugverzollung, -verschrottung sowie Ersatzteilversand
  • Übernachtung bei Panne und Unfall
  • Weiter- und Rückfahrt
  • Krankenrücktransport
  • Rückholung von Kindern
  • Hilfe im Todesfall

Rabattschutz:

Beim Einschluss des kostenpflichtigen Rabattschutzes werden Sie trotz eingetretenem Schaden nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse gestuft.

GAP-Deckung:

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzdeckung zur Kfz-Vollkasko für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge. Sie ist eine Differenzabsicherung und leistet bei einem Totalschaden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem deutlich höheren Leasingwert.

Bei der Vereinbarung des Werkstattservice oder der Werkstattbindung können Sie teilweise bis zu 20% der Kaskoprämie sparen.

Allerdings geben Sie damit auch das Recht der Werkstattwahl im Schadenfall an den Versicherer ab. D.h. der Versicherer wählt eine Werkstatt für die Reparatur eines Kaskoschadens. Egal ob Sie zu dieser Werkstatt möchten oder nicht.

Sollten Sie eine andere Werkstatt für die Behebung des Schadens beauftragen, kann die Versicherung (je nach vereinbarten Bedingungen) einen höheren Selbstbehalt verlangen oder sogar die komplette Kostenübernahme verweigern!

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Egal ob ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder WhatsApp, ein Besuch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause. Wir bieten Ihnen vielfältige und unkomplizierte Möglichkeiten. Wir sind nur einen Klick, eine Nachricht von Ihnen entfernt!

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