Die Reise-Krankenversicherung

Die Reise-Kranken-versicherung

Auch im Urlaub kann schnell was passieren!

Warum benötige ich im Ausland eine zusätzliche Absicherung?

Die Auslandsreise – Krankenversicherung schützt Sie im Urlaub oder auch auf Geschäftsreisen vor den Kosten einer unerwarteten Erkrankung. Gerade in exotischen Ländern können schnell verstimmte Mägen oder Lebensmittelvergiftungen auftreten oder denken Sie nur an einen umgeknickten Fuß bei einer Bergwanderung.

Aber was ist mit meiner gesetzlichen Krankenkasse?

Mit Ihrer deutschen Krankenkasse kommen Sie im Ausland nicht weit! Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, der Schweiz, Island, Liechtenstein, zudem in Ländern mit denen Deutschland ein s.g. So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men hat. Allerdings zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se auch nur einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten: Sie erhalten nur das was die Bürger in dem jeweiligen Urlaubsland bekommen. Aber: in vielen Ländern ist die medizinische Versorgung nicht mit Ihrer gewohnten Behandlung in Deutschland vergleichbar! Zudem werden von vielen ausländischen Ärzten Behandlungen ausschließlich als Privatbehandlungen angeboten. Allerdings bezahlt Ihre deutsche gesetzliche Krankenkasse privatärztliche Behandlungen nicht!

Daher ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung unumgänglich!

Was leistet die Zusatzabsicherung?

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es einige Punkte zu beachten.
Besonders wichtig: Auch wenn Sie schon eine lange bestehende Absicherung haben, sollten Sie diese unbedingt überprüfen. Viele Anbieter haben in den letzten Jahren ihre Bedingungen verbessert. Zudem sollten Sie prüfen, ob alle Familienmitglieder im Vertrag eingeschlossen sind. In vielen Verträgen fallen z.B. Kinder ab dem 18. Lebensjahr (unabhängig von Schule, Studium oder Ausbildungsstatus) heraus.

Die wichtigsten Punkte:

  • Reisedauer: Beachten Sie unbedingt die maximale Reisedauer in Ihrem Vertrag. In den meisten Verträgen ist eine Reisedauer von 56 Tagen pro Reise geregelt. Die Anzahl der Reisen ist meist nicht beschränkt. Längere Reisen (z.B. Studium, Weltreise oder Work an Travel) müssen über eine, für den jeweiligen Reisegrund, spezielle Langzeitreise-Krankenversicherung abgesichert werden.
  • Geltungsbereich: Einige Zusatzversicherungen schließen Reisen in bestimmte Gebiete (z.B. USA, Kanada; Achtung: eventuellen Zwischenstopp beachten!) aus oder verlangen einen Mehrbeitrag für den Einschluss. Einige Länder (z.B. Thailand, Costa Rica oder Chile) verlangen für die Einreise sogar einen Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz.
  • Kostenübernahme: Wichtig ist vorallem die Kostenübernahme für die wichtigsten Leistungspunkte:
    – ambulante Heilbehandlung
    – stationäre Heilbehandlung
    – Rooming-in bei Kindern
    – Heil- und Hilfsmittel
    – Zahnbehandlung und provisorischer Zahnersatz
    – Krankenrücktransport, wichtig: medizinisch sinnvolle (alte Verträge haben oft die Klausel: medizinisch notwendig) Rücktransporte, einschl. Rettungsflüge bei lebensgefährdender Erkrankung
    – Überführungskosten für Verstorbene
    – Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
  • Verlängerung des Versicherungsschutzes: Falls Sie im Urlaub schwer erkranken, kann es sein, dass Sie länger als die vereinbarte maximale Reisedauer im Ausland bleiben müssen. Daher ist es hierbei wichtig, dass sich der Versicherungschutz, bis Sie ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit zurückreisen können, verlängert.

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