NEUE GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE · AB 2027

Mehr Möglichkeiten.
Für Ihre Zukunft.

Rentenversicherung
oder ETF-Depot?
Mehr Renditechancen, staatliche Förderung und neue Wahlmöglichkeiten.
Entscheidend ist, welche Lösung zu Ihrem Leben passt – heute und im Ruhestand.

IHRE FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK

Bis zu

540 €

Grundzulage pro Jahr

+ 300 €

Kinderzulage je Kind

1.800 €

max. geförderter Eigenbeitrag

Förderberechtigung und Beitragshöhe vorausgesetzt. Ein zusätzlicher Steuervorteil ist möglich.

DIE REFORM IN EINFACHEN WORTEN

Neue Wege. Ein Ziel:
Ihr Leben im Ruhestand.

Die geförderte private Altersvorsorge bekommt neue Anlageformen, eine einfachere Förderung und mehr Wahlmöglichkeiten bei der Auszahlung.

01

Gefördertes ETF-Depot

Das zertifizierte Altersvorsorgedepot kann in Fonds und ETFs investieren. Es verzichtet auf Garantien und bietet dafür höhere Kapitalmarkt- und Renditechancen – mit entsprechenden Risiken.

02

Garantieprodukte

Für sicherheitsorientierte Vorsorgende sind weiterhin Produkte mit Garantien möglich. Neu sind zwei Stufen: 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlung.

03

Einfachere Zulagen

Die Förderung richtet sich künftig direkt nach dem Eigenbeitrag. Die bisherige Berechnung über vier Prozent des Vorjahreseinkommens entfällt.

04

Flexible Auszahlung

Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet.

VOR DEM ABSCHLUSS WICHTIG

Ein heutiger ETF-Sparplan ist noch kein Altersvorsorgedepot!

Die neuen Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 zertifiziert werden. Ein Fondsdepot, ETF-Depot oder ETF-Sparplan, den Sie heute eröffnen und bereits besparen, ist daher ein normales Anlageprodukt – kein gefördertes Altersvorsorgedepot nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Bereits eingezahlte Beträge erhalten nicht automatisch rückwirkend die neue Förderung.

SO FUNKTIONIERT DIE FÖRDERUNG

Ihr Beitrag.
Der Staat legt dazu.

Die Zulage wird transparent am eigenen Sparbeitrag berechnet. Um eine Grundzulage zu erhalten, müssen unmittelbar Förderberechtigte mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen.

50 Prozent

Zulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag.

25 Prozent

Zulage je Euro auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € Eigenbeitrag.

Zusätzlich: bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus vor dem 25. Geburtstag.

RECHENBEISPIEL

So wird mehr daraus.

Ihr Eigenbeitrag

1.800 €

Grundzulage

+ 540 €

bei einem Kind

+ 300 €

Jährlich im Vertrag

2.640 €

Beispiel mit einem zulageberechtigten Kind, ohne Erträge und vor Kosten. Ein zusätzlicher Steuervorteil wird vom Finanzamt geprüft.

DIE UNTERSCHIEDE AUF EINEN BLICK

Drei Lösungen.
Was passt zu Ihnen?

Anlage, Garantie und Auszahlung entscheiden darüber, wie sich Ihre Vorsorge anfühlt – und was sie leisten kann.

Merkmal

Bisherige Riester-Rente

Gefördertes ETF-/Fonds-Depot

Geförderte Versicherung

Staatliche Förderung

BISHERIGE RIESTER-RENTE

175 € Grundzulage; Kinderzulage 185 € bzw. 300 €; voller Anspruch grundsätzlich nur mit einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Neue beitragsproportionale Zulage: bis 540 € Grundzulage plus bis 300 € je Kind

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Gleiche neue Förderung wie beim Altersvorsorgedepot

Kapitalanlage

BISHERIGE RIESTER-RENTE

Je nach Vertrag klassisch oder fondsgebunden; 100-%-Beitragsgarantie begrenzt häufig den chancenreichen Anteil

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Fonds und ETFs aus der gesetzlich zulässigen Auswahl; unmittelbare Kapitalmarktchancen

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Je nach Tarif klassische, hybride oder fondsgebundene Anlage mit Garantiebausteinen

Garantie

BISHERIGE RIESTER-RENTE

100 % der Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Keine Garantie; Wertschwankungen und Verluste sind möglich

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % der eingezahlten Beträge möglich

Auszahlung

BISHERIGE RIESTER-RENTE

Grundsätzlich lebenslange Rente; bis zu 30 % Teilkapital zu Beginn möglich

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Auszahlungsplan mindestens bis 85 oder Wechsel in eine lebenslange Leibrente

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Lebenslange Leibrente oder – abhängig von der Vertragsgestaltung – Auszahlungsplan

Sehr langes Leben

BISHERIGE RIESTER-RENTE

Durch die lebenslange Rente abgesichert

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Beim reinen Auszahlungsplan nicht abgesichert: Nach Planende folgen keine Zahlungen mehr

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Mit lebenslanger Leibrente abgesichert – auch bei einem sehr langen Leben

Grundsicherungs-Freibetrag

BISHERIGE RIESTER-RENTE

Kann bei einer lebenslangen monatlichen Riester-Rente berücksichtigt werden

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Ein reiner Auszahlungsplan genügt nicht; möglich nach Umwandlung in eine lebenslange monatliche Leibrente

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Kann bei Wahl einer lebenslangen monatlichen Leibrente berücksichtigt werden

Vererbung

BISHERIGE RIESTER-RENTE

Abhängig von Vertrag und Rentengarantiezeit

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Restkapital ist vererbbar; die Förderung ist grundsätzlich zurückzuzahlen, außer bei begünstigter Übertragung auf den Ehegatten

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Leibrente selbst nicht vererbbar; zehn oder zwanzig Jahre Rentengarantiezeit können vereinbart werden

Kosten

BISHERIGE RIESTER-RENTE

Stark produktabhängig; häufig Abschluss-, Verwaltungs- und Anlagekosten

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Produktabhängig; nur beim Standardprodukt sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % begrenzt

GEFÖRDERTE VERSICHERUNG

Produktabhängig; Garantie und lebenslange Verrentung können zusätzliche Kosten verursachen

Die konkrete Ausgestaltung ist vom jeweiligen zertifizierten Produkt abhängig. Die Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Fördervorgaben, nicht die wirtschaftliche Qualität oder die Eignung für Ihre persönliche Situation.

NICHT NUR KAPITAL. EINKOMMEN.

Ihr Ruhestand hat
kein Ablaufdatum.

Ein Depot baut Kapital auf. Eine lebenslange Leibrente kann daraus ein Einkommen machen, das auch bei einem sehr langen Leben weiterfließt.

01

Lebenslange Zahlung

Eine Leibrente zahlt bis zum Tod – auch wenn Sie 90, 95 oder älter werden. Das Langlebigkeitsrisiko wird im Versichertenkollektiv getragen.

02

Planbare Sicherheit

Garantieprodukte können 80 oder 100 Prozent der Beiträge zum Rentenbeginn sichern. Die konkrete Leistung hängt vom Tarif ab.

03

Anlage und Verrentung

Je nach Tarif werden Fondsanlage, Sicherungsmechanismen und spätere Verrentung miteinander verbunden.

04

Hinterbliebene mitdenken

Für Leibrenten kann eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden.

Die ehrliche Kehrseite

Garantien und lebenslanges Einkommen sind nicht kostenlos. Sie können Renditechancen reduzieren und Produkte komplexer machen. Deshalb müssen Gesamtkosten, garantierte Leistungen, Fondsauswahl und Flexibilität gemeinsam verglichen werden.

CHANCEN UND GRENZEN

Gut entscheiden heißt:
beide Seiten kennen.

GEFÖRDERTES ETF-/FONDS-DEPOT

Stärken des Depots

✓   Kapitalmarkt- und Renditechancen

✓   Fonds und ETFs innerhalb der zulässigen Auswahl

✓   Keine gesetzlich erzwungene Beitragsgarantie

✓   Restkapital im Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar

✓   Standarddepot mit höchstens 1,0 % Effektivkosten

Darauf müssen Sie achten

•   Wertschwankungen und Verluste möglich

•   Keine Garantie zum Rentenbeginn

•   Auszahlungsplan sichert ein sehr langes Leben nicht ab

•   ETF-Kosten sind nicht automatisch die gesamten Vertragskosten

GEFÖRDERTE RENTENVERSICHERUNG

Stärken der Versicherung

✓   Lebenslanges Einkommen wählbar

✓   80- oder 100-%-Garantie möglich

✓   Fondsanlage und Sicherung kombinierbar

✓   Rentengarantiezeit für Hinterbliebene möglich

✓   Langlebigkeitsrisiko vollständig absicherbar

Darauf müssen Sie achten

•   Garantien können Renditechancen begrenzen

•   Kosten und garantierte Verrentung vergleichen

•   Weniger frei verfügbar als ein ungefördertes Depot

•   Leibrente ohne Garantiezeit nicht vererbbar

AM ZIEL ANGEKOMMEN

So wird aus Vorsorge Ruhestand.

01

Kapital aufbauen

Beiträge, Zulagen und Erträge wachsen im zertifizierten Vertrag. Wertsteigerungen werden während der Ansparphase nicht besteuert.

02

Auszahlung wählen

Zum Rentenbeginn entscheiden Sie zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlungsplan mindestens bis Alter 85.

03

Flexibel starten

Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn förderunschädlich als Teilkapital ausgezahlt werden.

Gut zu wissen: Auch mit einem Altersvorsorgedepot können Sie zu Beginn der Auszahlung (mit zusätzlichen Kosten zu einem Versicherer wechseln und eine lebenslange Leibrente wählen.
Der besondere Freibetrag für geförderte private Altersvorsorge in der Grundsicherung setzt eine lebenslange monatliche Leistung voraus; ein reiner Auszahlungsplan genügt dafür nicht.

FÜR BESTEHENDE RIESTER-VERTRÄGE

Erst prüfen.
Dann entscheiden.

Ihr Vertrag muss nicht vorschnell gekündigt werden. Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz.
Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten:

OPTION 1

Mit alter Förderung weiterführen

OPTION 2

Im Vertrag in die neue Förderung wechseln

OPTION 3

Kapital in einen neuen zertifizierten Vertrag übertragen

Ein Wechsel kann Kosten verursachen und ist nicht automatisch besser. Bestehende Garantien, Rechnungsgrundlagen, Zulagen und die verbleibende Laufzeit sollten vorher geprüft werden.

MEHR MENSCHEN KÖNNEN PROFITIEREN

Gehören Sie dazu?

Die bisher förderberechtigten Gruppen bleiben erhalten.
Neu hinzu kommen insbesondere Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

✓ Arbeitnehmer und Auszubildende

✓ Beamtinnen und Beamte

✓ Bestimmte pflegende Angehörige

✓ Kindererziehende

✓ Selbstständig Erwerbstätige

✓ Mitglieder eines Versorgungswerks

HÄUFIGE FRAGEN

Was Sie noch wissen möchten.

Nein. Die Zertifizierung der neuen Produkte kann frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden. Ein heute eröffneter Fonds- oder ETF-Sparplan ist deshalb kein Altersvorsorgedepot nach dem neuen Gesetz und erhält nicht automatisch rückwirkend die Förderung.

Ja. Auch ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren. Es gelten die neue Zulagensystematik und die nachgelagerte Besteuerung.

Nein. Für Verträge vor dem 1. Januar 2027 gilt Bestandsschutz. Weiterführung, Wechsel der Förderung oder Übertragung müssen anhand Ihrer Vertragswerte individuell verglichen werden.

Nicht automatisch. Entscheidend sind die Gesamtkosten des zertifizierten Vertrags. Der Höchstwert von 1,0 Prozent Effektivkosten gilt nur für Standardprodukte. Bei Versicherungen müssen Preis und Nutzen von Garantie, Verrentung und Zusatzoptionen gemeinsam betrachtet werden.

Ja. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das Kapital zu einem Anbieter übertragen werden, der eine lebenslange Leibrente anbietet. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten.

Das hängt vor allem von Restlaufzeit, Risikobereitschaft, Sicherheitswunsch, familiärer Situation und gewünschter Auszahlung ab. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Förderung, Anlage, Gesamtkosten, Garantien und lebenslangem Einkommen.

PERSÖNLICH. VERSTÄNDLICH. 
Auf IHRER Seite!

Ihre Vorsorge verdient
einen guten Plan.

Wir vergleichen Förderung, Kosten, Kapitalanlage und Auszahlung –
passend zu Ihrer persönlichen Situation.